Besucherparkplätze
Die gelb markierten Parkfelder an der Hätzelwisenstrasse stehen ausschliesslich Besucherinnen und Besuchern der Bewohnerinnen und Bewohner der Gartensiedlung Hätzelwisen zur Verfügung.
Dabei gelten folgende Vorgaben:
- Das Parkieren ist an maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen erlaubt.
- Pro Kalendermonat sind höchstens 6 Übernachtungen auf den Besucherparkplätzen gestattet.
- Besucherfahrzeuge dürfen ausschliesslich auf den entsprechend gekennzeichneten Besucherparkplätzen abgestellt werden.
- Eine Nutzung der Besucherparkplätze durch Bewohner ist nicht gestattet.