Besucherparkplätze

Die gelb markierten Parkfelder an der Hätzelwisenstrasse stehen ausschliesslich Besucherinnen und Besuchern der Bewohnerinnen und Bewohner der Gartensiedlung Hätzelwisen zur Verfügung.

Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Das Parkieren ist an maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen erlaubt.
  • Pro Kalendermonat sind höchstens 6 Übernachtungen auf den Besucherparkplätzen gestattet.
  • Besucherfahrzeuge dürfen ausschliesslich auf den entsprechend gekennzeichneten Besucherparkplätzen abgestellt werden.
  • Eine Nutzung der Besucherparkplätze durch Bewohner ist nicht gestattet.

Die Lage der Besucherparkplätze

Die Besucherparkplätze befinden sich auf der rechten Strassenseite und sind entsprechend gelb markiert.

Richterliches Parkverbot

Das Parkieren durch unberechtigte Personen ist nicht gestattet. Bei widerrechtlichem Parkieren werde gemäss richterlichem Verbot Massnahmen ergriffen und eine Umtriebsentschädigung erhoben.