Garage / Einstellhalle

Brandschutz und Ordnung

Für die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner ist es wichtig, dass die Brandschutzvorschriften in der Garage und Einstellhalle eingehalten werden. Flucht- und Rettungswege sowie Löscheinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich und einsatzbereit sein.

Was darf gelagert werden?

Pro Einstellplatz dürfen grundsätzlich folgende Gegenstände aufbewahrt werden:

  • 1 Schrank mit maximal 1 m³ Inhalt aus nicht brennbarem Material oder maximal 0,5 m³ brennbarem Inhalt
  • 1 Satz Reifen
  • Sperrige Gegenstände wie Sportgeräte, Dachboxen oder Leitern, sofern sie den Zugang, Verkehrswege oder Fluchtwege nicht behindern

Was darf nicht gelagert werden?

Nicht erlaubt ist die Lagerung von Gegenständen und Materialien, die eine erhöhte Brandgefahr darstellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Brenn- und Treibstoffe
  • Gasflaschen oder andere leicht entzündliche Stoffe
  • Hausrat und grössere Mengen persönlicher Gegenstände
  • Altpapier, Karton oder andere leicht brennbare Materialien
  • Gegenstände, welche Notausgänge, Fluchtwege oder Löscheinrichtungen versperren

Wichtig

Die Einstellhalle wie auch die Tiefgarage sind in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen bestimmt und darf nicht als zusätzlicher Keller- oder Lagerraum genutzt werden. Bitte achten Sie darauf, Ihren Einstellplatz ordentlich zu halten und nur die zulässigen Gegenstände aufzubewahren.

Mit der Einhaltung dieser Regeln tragen alle zu einem sicheren und gut zugänglichen Garagenbereich bei.