Die Benützung der Spielplätze und des Planschbeckens erfolgt auf eigene Verantwortung. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich und müssen diese angemessen beaufsichtigen. Insbesondere beim Planschbecken dürfen Kleinkinder nie unbeaufsichtigt sein.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für Unfälle und Verletzungen, die auf mangelnde Aufsicht zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die ihre Kinder verursachen.
Wer Kinder von Besuchern oder andere Drittpersonen mitbringt, gilt als Gastgeber und übernimmt gegenüber der Eigentümergemeinschaft die Verantwortung für allfällige Unfälle oder Beschädigungen.
Schäden an Spielgeräten, am Planschbecken oder an den Anlagen bitte umgehend der Verwaltung melden.