Spielplätze & Planschbecken

In unserer Siedlung stehen den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten zur Verfügung. Damit alle Freude daran haben, bitten wir um Rücksicht und die Einhaltung der folgenden Regeln. Auf den Spielplätzen und auf dem gesamten Areal gilt die Aufsichtspflicht der Eltern.

Spielplatz für kleinere Kinder

Der Spielplatz zwischen Haus 4 und Haus 12 ist in erster Linie für kleinere Kinder reserviert.

  • Spielgeräte und Spielsachen bitte jeden Abend wieder versorgen.
  • Der Sandkasten muss jeden Abend zugedeckt werden, damit er sauber bleibt und nicht von Tieren verschmutzt wird.

Ballspielplatz

Der Ballspielplatz auf der Einstellhalle ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche gedacht. Ballspiele sind nur dort erlaubt, nicht auf den übrigen Flächen der Siedlung.

Planschbecken für Kleinkinder

Das Planschbecken ist für Kleinkinder reserviert. Es wird nicht dauerhaft gefüllt, sondern bei Bedarf durch die aufsichtsberechtigten Personen. Der Wasseranschluss befindet sich im Schwimmbad an der Mauer und ist somit nur mit Hätzi-Areal Schlüssel zugänglich.

Mithilfe und Sorgfalt

Jede und jeder kann einen kleinen Beitrag leisten. Wenn sich das Wetter verschlechtert, bitten wir darum, die Schirmabdeckungen aus der Kiste zu nehmen und die Sonnenschirme abzudecken.

Auch wer am Abend als Letzte/r das Schwimmbad verlässt und die Sonne nicht mehr scheint, darf die Schirme gerne zu machen und bei Schlechtwetter abdecken.

So helfen alle mit, das Material zu schützen und unsere Anlage gemeinsam in gutem Zustand zu halten.

Aufsicht und Haftung

Die Benützung der Spielplätze und des Planschbeckens erfolgt auf eigene Verantwortung. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich und müssen diese angemessen beaufsichtigen. Insbesondere beim Planschbecken dürfen Kleinkinder nie unbeaufsichtigt sein.

Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für Unfälle und Verletzungen, die auf mangelnde Aufsicht zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

Wer Kinder von Besuchern oder andere Drittpersonen mitbringt, gilt als Gastgeber und übernimmt gegenüber der Eigentümergemeinschaft die Verantwortung für allfällige Unfälle oder Beschädigungen.

Schäden an Spielgeräten, am Planschbecken oder an den Anlagen bitte umgehend der Verwaltung melden.